Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten soll einem Laien - also einem Nichtfachmann - einen Sachverhalt verständlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) so zu vermitteln, dass diesem eine eigene Urteilsbildung ermöglicht wird.

Ein Gutachten muss immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Das Gutachten soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabhängig erfolgen. Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung. Im Kfz-Haftpflichtfall bzw. im Kfz-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.