Ein Kostenvoranschlag, den Versicherungen bei einem Unfall gerne sehen, ist nichts anderes als eine Schätzung einer Werkstatt, wie viel die Beseitigung eines Schadens kosten wird. Ein Kostenvoranschlag ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt jedoch nicht ansatzweise den Umfang eines Gutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen und benennen zu können, ohne hierbei ins Detail zu gehen.

Der größte Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten besteht darin, dass bei einem Gutachten das Risiko auf Seiten des Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt liegt. Falls sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben sollten, hat der Fahrzeugbesitzer damit nichts zu tun. Es zählen in diesem Fall also die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten! Ein Gutachten ist wesentlich umfangreicher und detaillierter als ein Kostenvoranschlag, denn es werden neben der reinen Kalkulation auch alle ansonsten schadenrelevanten Positionen ermittelt, wie zum Beispiel: Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert. 

Die Übernahme der Kosten für einen Kostenvoranschlag sollten Sie im Vorfeld mit der regulierenden Versicherung klären, ansonsten besteht die Gefahr den Kostenvoranschlag letztlich aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Eine Schadenabwicklung mittels Kostenvoranschlag sollte generell eher die Ausnahme sein und nur in Fällen mit sehr geringem Schaden erfolgen.