Teilkaskoschäden:
Bei einem Kaskoschadenfall muss im Vorfeld geprüft werden ob Sie den Sachverständigen selbst bestimmen dürfen!
Folgende Schadensarten werden durch Teilkasko gedeckt:
- Wildschaden (Haarwildschaden)
- Glasbruchschaden
- Hagelschaden sowie Sturmschaden
- Einbruch- bzw. Diebstahlschaden
- Explosion- bzw. Brandschaden
- Kurzschluss- bzw. Schmorschaden
- Überschwemmungsschaden
Hier erfolgt die Schadenregulierung nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages OHNE eine Rückstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. Abzüge “Neu für Alt“ werden im Rahmen des Versicherungsvertrages berücksichtigt.
Vollkaskoschäden:
Auch hier muss im Vorfeld geprüft werden ob Sie den Sachverständigen selbst bestimmen dürfen!
Eine Vollkaskoversicherung deckt bereits den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
- Unfallschäden (selbst verursacht)
- Vandalismus Schäden (Mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde)
Hier erfolgt ebenfalls die Schadenregulierung nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Bei Regulierung der Schadenersatzleistungen durch die Kaskoversicherung wird ggf. eine Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse gemäß der Vereinbarung im Versicherungsvertrag erfolgen. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. Abzüge “Neu für Alt“ werden im Rahmen des Versicherungsvertrages berücksichtigt.