Bei einer Vielzahl von Reparaturwerkstätten und Autohäusern wird ein sogenannter Ersatzteilaufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UPE) aufgeschlagen. Dies wird damit begründet, dass eine erhebliche Kapitalbindung in Form von vorrätigen Ersatzteilen in einem Autohaus oder Reparaturbetrieb verzinst werden soll. Ob der Ersatzteilaufschlag bei einer fiktiven Abrechnung zu erstatten ist, ist im Einzelfall zu prüfen.