Teilkaskoschäden:
Bei einem Kaskoschadensfall muss im Vorfeld geprüft werden ob Sie den Sachverständigen selbst bestimmen dürfen!
Folgende Schadensarten werden durch Teilkasko gedeckt:
- Wildschaden (Haarwildschaden)
- Glasbruchschaden
- Hagelschaden sowie Sturmschaden
- Einbruch- bzw. Diebstahlschaden
- Explosion- bzw. Brandschaden
- Kurzschluss- bzw. Schmorschaden
- Überschwemmungsschaden
Hier erfolgt die Schadenregulierung nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages OHNE eine Rückstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. Abzüge “Neu für Alt“ werden im Rahmen des Versicherungsvertrages berücksichtigt.